Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der CloudEvo GbR (nachfolgend „CloudEvo", „wir" oder „uns") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde") über die Einrichtung, Bereitstellung, Pflege und den Betrieb von Vertriebs-, Marketing- und Automatisierungssystemen sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Inanspruchnahme ausgeschlossen.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Bedingungen des Auftraggebers wird widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die im jeweils gebuchten Paket bzw. im individuellen Angebot beschriebene Leistung, insbesondere die Einrichtung und der Betrieb von Systemen für Kundenverwaltung (CRM), Online-Terminbuchung, Erinnerungen, E-Mail- und SMS-Automationen, mehrstufige Workflows, Funnels, Reaktivierungs-Kampagnen, Google-Ads-Kampagnen (Einrichtung und Betreuung) sowie eines KI-gestützten Chatbots.
(2) Der konkrete und abschließende Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket sowie etwaigen individuellen Vereinbarungen. Leistungsbeschreibungen auf der Website dienen der allgemeinen Information und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar.
(3) CloudEvo schuldet die fachgerechte Einrichtung und Bereitstellung der vereinbarten Leistungen im Sinne einer Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg – insbesondere eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Terminen, Leads, Bewertungen, Reichweiten oder Umsätzen – wird ausdrücklich nicht geschuldet und nicht garantiert.
(4) In Beispielen, Rechenmodellen oder Marketingaussagen genannte Werte sind unverbindliche Beispiele und keine zugesicherten Eigenschaften.
(5) CloudEvo ist berechtigt, die Leistungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich einschränkt.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung der Leistungen und Pakete auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Mit Absenden einer Bestellung bzw. eines Zahlungsvorgangs gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Auftrags- bzw. Zahlungsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung von CloudEvo.
§ 4 Leistungserbringung, Einsatz Dritter
(1) CloudEvo erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) CloudEvo ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen externe Dienstleister, Subunternehmer sowie Software- und Plattformlösungen Dritter einzusetzen. Auf Auswahl, Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung und Fortbestand dieser Drittleistungen hat CloudEvo nur eingeschränkten oder keinen Einfluss; eine über die eigene Leistung hinausgehende Gewähr für solche Drittleistungen wird nicht übernommen.
(3) Werden eingesetzte Drittdienste eingestellt, geändert oder in ihren Konditionen angepasst, ist CloudEvo berechtigt, gleichwertige Alternativen einzusetzen.
(4) Genannte Einrichtungszeiträume sind unverbindliche Richtwerte und setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
§ 5 Verfügbarkeit
(1) CloudEvo bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der bereitgestellten Systeme, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit (kein Service-Level), soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Einschränkungen durch Wartung, technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern, Internet- oder Telekommunikationsstörungen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von CloudEvo begründen keinen Mangel.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Zugänge, Konten und Freigaben zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen bereitgestellten Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Nutzung keine Rechte Dritter (insb. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte) oder gesetzliche Vorschriften verletzt.
(3) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der für seine Kommunikation geltenden rechtlichen Vorgaben (insb. Wettbewerbs-, Datenschutz- und Einwilligungsrecht, z. B. bei E-Mail- und SMS-Versand) selbst verantwortlich und stellt CloudEvo insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Zeiträume angemessen; entstehende Mehraufwände kann CloudEvo gesondert berechnen.
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise; alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die einmalige Einrichtungs-/Setup-Gebühr ist mit Vertragsschluss fällig. Die wiederkehrende (monatliche) Vergütung ist jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt nach Wahl der angebotenen Zahlungsarten (z. B. SEPA-Lastschrift, Online-Bezahldienst oder Überweisung) über von CloudEvo eingesetzte externe Zahlungsdienstleister. Bei Lastschrift erteilt der Auftraggeber ein entsprechendes Mandat.
(4) Bei Zahlungsverzug ist CloudEvo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Leistungen nach vorheriger Ankündigung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu sperren. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(6) CloudEvo ist berechtigt, die Preise für wiederkehrende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von [z. B. sechs Wochen] in Textform zum Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums anzupassen. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, für eine Mindestvertragslaufzeit von sechs (6) Monaten ab dem vereinbarten Vertragsbeginn geschlossen. Die Mindestlaufzeit trägt dem Umstand Rechnung, dass die individuelle Einrichtung der CRM-, Automatisierungs- und Marketingsysteme einen erheblichen einmaligen Aufwand bedeutet und die eingerichteten Abläufe eine gewisse Anlaufzeit benötigen, um sich einzuspielen und ihre volle Wirkung für den Auftraggeber zu entfalten.
(2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit oder zum Ende eines jeweiligen Verlängerungsmonats in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für CloudEvo insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder schwerwiegendem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten vor.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(5) Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf Weiternutzung der eingerichteten Systeme, Konten oder Lizenzen Dritter. Eine Herausgabe von Daten erfolgt auf Wunsch in einem marktüblichen Format, soweit technisch möglich und rechtlich zulässig.
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) An den von CloudEvo erstellten Arbeitsergebnissen, Konzepten, Vorlagen, Workflows und Konfigurationen behält sich CloudEvo sämtliche Rechte vor. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
(2) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Verwertung außerhalb des Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von CloudEvo in Textform.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und machen sie nicht unbefugt Dritten zugänglich. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit CloudEvo im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 12 Gewährleistung
(1) CloudEvo leistet Gewähr für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften unter Maßgabe dieser AGB.
(2) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von [z. B. sieben Tagen], in Textform anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet CloudEvo zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte unter Beachtung von § 13.
§ 13 Haftung
(1) CloudEvo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CloudEvo nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet CloudEvo nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, Datenverluste (soweit nicht auf der Verletzung einer Kardinalpflicht beruhend) oder für Schäden aus dem Ausfall, der Änderung oder Einstellung von Drittdiensten.
(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CloudEvo.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 14 Freistellung
Der Auftraggeber stellt CloudEvo von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten, der von ihm zu verantwortenden Kommunikation oder einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 15 Höhere Gewalt
CloudEvo haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Umständen höherer Gewalt beruhen (z. B. Naturereignisse, Streik, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikations- oder Drittanbieterdiensten). Für deren Dauer sind die Leistungspflichten ausgesetzt.
§ 16 Referenznennung
CloudEvo ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Namens und ggf. des Logos als Referenz auf der eigenen Website und in Marketingunterlagen zu benennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
§ 17 Änderungen dieser AGB
CloudEvo ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. Änderung der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der angebotenen Leistungen) erforderlich ist. Änderungen werden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von [z. B. sechs Wochen] widerspricht; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von CloudEvo. CloudEvo ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von CloudEvo in Textform.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026. Diese AGB sind eine umfassende Vorlage und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte vor dem Einsatz – insbesondere die mit [...] markierten Fristen und Werte – anwaltlich prüfen und anpassen lassen.